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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 41 Abs. 1 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.03.1973 - V C 8.72 = BVerwGE 42, 92= AgrarR 1973 S. 330= Buchholz FlurbG § 19 Nr. 9

Aktenzeichen V C 8.72 Entscheidung Urteil Datum 15.03.1973
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 42, 92 = AgrarR 1973 S. 330 = Buchholz FlurbG § 19 Nr. 9  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zu welchen Ausbaumaßnahmen die Teilnehmergemeinschaft verpflichtet ist, ergibt sich aus dem Wege- und Gewässerplan.
2. Der Wege- und Gewässerplan muß Angaben darüber enthalten, welche Maßnahmen im einzelnen durchgeführt werden sollen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 9 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.