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von Anonymer Benutzer

RzF - 13 - zu § 41 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.03.1993 - 13 A 90.1140

Aktenzeichen 13 A 90.1140 Entscheidung Urteil Datum 11.03.1993
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Ausweisung eines Wanderweges im Plan nach § 41 FlurbG kann wegen eines Abwägungsdefizites keinen Bestand haben, wenn Belange des Naturschutzes, des Gewässerschutzes und des Klägers als Eigentümer des angrenzenden Grundstücks außer acht gelassen wurden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 52 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.