Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.03.1993 - 13 A 90.1140
Aktenzeichen | 13 A 90.1140 | Entscheidung | Urteil | Datum | 11.03.1993 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Ausweisung eines Wanderweges im Plan nach § 41 FlurbG kann wegen eines Abwägungsdefizites keinen Bestand haben, wenn Belange des Naturschutzes, des Gewässerschutzes und des Klägers als Eigentümer des angrenzenden Grundstücks außer acht gelassen wurden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 52 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.