Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 13.04.2022 - 15 KF 2/19 (Lieferung 2022)
Aktenzeichen | 15 KF 2/19 | Entscheidung | Urteil | Datum | 13.04.2022 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2022 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ein Anspruch auf Ausschluss von Flächen aus dem Flurbereinigungsgebiet ist bereits gegen den Einleitungsbeschluss geltend zu machen. Dies folgt aus der Mehrstufigkeit des Flurbereinigungsverfahrens. (amtl. LS) |
2. | § 8 Abs. 1 Satz 1 FlurbG enthält lediglich eine Verfahrensvorschrift in dem Fall, dass die Flurbereinigungsbehörde nachträgliche geringfügige Änderungen des Verfahrensgebietes für sachlich geboten hält. (amtl. LS) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 54 - zu § 65 FlurbG.