Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 12.05.1966 - VI 749/65
Aktenzeichen | VI 749/65 | Entscheidung | Urteil | Datum | 12.05.1966 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Das Interesse der Beteiligten ist nicht für jeden Gemarkungsteil einer Gemeinde besonders festzustellen, es muß nur für das für das angeordnete Verfahren festgestellte Flurbereinigungsgebiet insgesamt gegeben sein. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 1 FlurbG.