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von Anonymer Benutzer

RzF - 45 - zu § 4 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 13.10.2012 - 8 K 4/11 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 4/11 Entscheidung Urteil Datum 13.10.2012
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze

1. Die Entscheidung, ein vereinfachtes Flurbereinigungs- mit einem Bodenordnungsverfahren zu kombinieren, ist nur dann frei von Ermessensfehlern, wenn die in dem jeweiligen Verfahren geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen beachtet werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 56 Abs. 1 LwAnpG.