Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.05.2004 - 8 K 2/04 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/04 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.05.2004 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze
1. | Für eine auf die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens gerichtete Verpflichtungsklage fehlt es an der Klagebefugnis, weil subjektive Interessen Einzelner nicht genügen, die Anordnung der Flurbereinigung zu rechtfertigen und der Kläger nicht stellvertretend für die Gesamtheit der Teilnehmer einen Anspruch auf Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens geltend machen kann. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 56 Abs. 1 LwAnpG.