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von Anonymer Benutzer

RzF - 44 - zu § 4 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.05.2004 - 8 K 2/04 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 2/04 Entscheidung Urteil Datum 17.05.2004
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze

1. Für eine auf die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens gerichtete Verpflichtungsklage fehlt es an der Klagebefugnis, weil subjektive Interessen Einzelner nicht genügen, die Anordnung der Flurbereinigung zu rechtfertigen und der Kläger nicht stellvertretend für die Gesamtheit der Teilnehmer einen Anspruch auf Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens geltend machen kann.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 56 Abs. 1 LwAnpG.