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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.11.1963 - 3 C 52/63 = IK 1964 S. 142

Aktenzeichen 3 C 52/63 Entscheidung Urteil Datum 27.11.1963
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen IK 1964 S. 142  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die allgemeinen Verwaltungsbehörden werden für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens aus ihrer Kompetenz soweit verdrängt, wie die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbebörden reicht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 37 Abs. 2 FlurbG.