Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 13.09.1999 - 23 F 2386/98
Aktenzeichen | 23 F 2386/98 | Entscheidung | Urteil | Datum | 13.09.1999 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Erwirbt ein Miterbe im Verlauf des Verfahrens den Anteil des anderen Miterben, so erlangt er damit keine neue, die Plananfechtung berechtigende Rechtsposition, wenn diesem gegenüber der Flurbereinigungsplan mangels Anfechtung bestandskräftig geworden war. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 97 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.