Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.04.1976 - V C 40.75 = BVerwGE 49, 3
Aktenzeichen | V C 40.75 | Entscheidung | Urteil | Datum | 29.04.1976 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | = BVerwGE 49, 3 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Bei plankonformer Gestaltung, plankongruenter Ausführung und plangerechter Erledigung der gegenseitigen Ansprüche aus dem durch den Flurbereinigungsplan konkretisierten Rechtsverhältnis darf durch die Schlußfeststellung die Planerfüllung festgestellt werden. Ansprüche, die der Schlußfeststellung entgegenstehen, müssen sich deshalb in aller Regel unmittelbar aus dem Plan entnehmen lassen oder aufgrund der Planausführung sich mittelbar daraus ergeben. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG.