Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 22.10.1980 - F OVG A 216/78
Aktenzeichen | F OVG A 216/78 | Entscheidung | Urteil | Datum | 22.10.1980 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Nachprüfung des Wege- und Gewässerplanes durch die Flurbereinigungsgerichte muß sich darauf beschränken, ob die Flurbereinigungsbehörde die gesetzlichen Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit überschritten oder von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.