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von Anonymer Benutzer

RzF - 8 - zu § 146 Nr. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.06.1980 - 9 C 3/79 = RdL 1980 S. 293

Aktenzeichen 9 C 3/79 Entscheidung Urteil Datum 04.06.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen RdL 1980 S. 293  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Flurbereinigungsgericht darf das ihm eingeräumte Gestaltungsermessen anstelle der Behörde nur dann ausüben, wenn sich eine Regelung des Flurbereinigungsplans - hier: Zuteilung des Masselandes - als rechtswidrig erweist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 18 - zu § 54 Abs. 2 FlurbG.