Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 18.01.1980 - VII 1071/79
Aktenzeichen | VII 1071/79 | Entscheidung | Urteil | Datum | 18.01.1980 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Eine aufschiebend bedingte Rücknahme eines Widerspruchs ist jedenfalls dann wirksam, wenn der Teilnehmer die Rücknahme von der Erfüllung eines an die Behörde gerichteten Antrages abhängig macht und diesem Antrag entsprochen wurde. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 89 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG.