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von Anonymer Benutzer

RzF - 5 - zu § 140 FlurbG

Amtsgericht Münchberg/Ofr., Urteil vom 29.10.1963 - G 15/63

Aktenzeichen G 15/63 Entscheidung Urteil Datum 29.10.1963
Gericht Amtsgericht Münchberg/Ofr. Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Gegen Anordnungen nach § 36 FlurbG ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verschlossen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise ahgedruckt unter RzF - 6 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.