Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Redaktion

RzF - 22 - zu § 140 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Beschluss vom 23.10.1979 - 9 D 8/79

Aktenzeichen 9 D 8/79 Entscheidung Beschluss Datum 23.10.1979
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zur Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 66 Abs. 1 FlurbG.