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von Anonymer Benutzer

RzF - 13 - zu § 140 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.1973 - V C 14.72 = AgrarR 1973 S. 227

Aktenzeichen V C 14.72 Entscheidung Urteil Datum 25.01.1973
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen AgrarR 1973 S. 227  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die vermeintlich auf Nachsichtgewährung nach § 134 Abs. 2 FlurbG beruhende Entscheidung über die Festsetzung einer Geldentschädigung kann eine flurbereinigungsgerichtliche Zuständigkeit nicht begründen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 88 Nr. 4 FlurbG.