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von Anonymer Benutzer

RzF - 82 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 19.04.1978 - III F 1/78 = RdL 1978, 237

Aktenzeichen III F 1/78 Entscheidung Urteil Datum 19.04.1978
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1978, 237  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine bruchstückhafte Übermittlung einer im Entscheidungsoriginal vollständigen Rechtsmittelbelehrung kann nicht als unrichtige Belehrung verstanden, sondern muß als Unterlassung der Belehrung angesehen werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 38 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.