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von Anonymer Benutzer

RzF - 81 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 22.03.1978 - III F 151/75 = RdL 79 S. 214

Aktenzeichen III F 151/75 Entscheidung Urteil Datum 22.03.1978
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 79 S. 214  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Keine unzulässige reformatio in peius bei Aufhebung eines Widerspruchsbescheides, der zwar für den Kläger günstige Regelungen enthält, die aber unlösbar mit rechtswidrigen, von dem Kläger angegriffenen und ihn belastenden anderen Regelungen des Widerspruchsbescheides verknüpft sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 48 FlurbG.