RzF - 67 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Münster, Beschluss vom 15.11.1976 - IX G 5/76 = AgrarR 1977, 149

Aktenzeichen IX G 5/76 Entscheidung Beschluss Datum 15.11.1976
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen AgrarR 1977, 149  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Über einen Wiedereinsetzungsantrag kann sowohl durch Urteil als auch durch Beschluß entschieden werden.
2. In flurbereinigungsrechtlichen Verfahren ist die Entscheidung durch Beschluß vorzuziehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 22 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG.