Flurbereinigungsgericht Mannheim, Beschluss vom 11.11.1975 - VII 1568/75
Aktenzeichen | VII 1568/75 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 11.11.1975 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Zur gerichtlichen Überprüfung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung flurbereinigungsbehördlicher Überleitungsbestimmungen nach § 63 Abs. 2 Satz 2 FlurbG. |
2. | Der gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO zur Sachentscheidung ermächtigte und von dieser Befugnis gebrauchmachende Vorsitzende des Spruchkörpers kann gleichzeitig auch den Wert des Streitgegenstandes nach den Vorschriften des GKG festsetzen. Er handelt insoweit als Prozeßgericht im Sinne des § 23 GKG. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 63 Abs. 2 Satz 2 FlurbG.