RzF - 56 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Beschluss vom 11.11.1975 - VII 1568/75

Aktenzeichen VII 1568/75 Entscheidung Beschluss Datum 11.11.1975
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur gerichtlichen Überprüfung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung flurbereinigungsbehördlicher Überleitungsbestimmungen nach § 63 Abs. 2 Satz 2 FlurbG.
2. Der gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO zur Sachentscheidung ermächtigte und von dieser Befugnis gebrauchmachende Vorsitzende des Spruchkörpers kann gleichzeitig auch den Wert des Streitgegenstandes nach den Vorschriften des GKG festsetzen. Er handelt insoweit als Prozeßgericht im Sinne des § 23 GKG.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 63 Abs. 2 Satz 2 FlurbG.