RzF - 145 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

VGH Hessen, Beschluss vom 04.01.2012 - 23 C 2497/11 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 23 C 2497/11 Entscheidung Beschluss Datum 04.01.2012
Gericht VGH Hessen Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Antrag auf Untersagung einer Informations- und Anhörungsveranstaltung ist als Eilantrag nach §123 Abs. 1 VwGO zu werten, da die Einladung zu diesem Termin offensichtlich keinen Verwaltungsakt darstellt, in Bezug auf den eine Vollziehungsaussetzung möglich wäre.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 29 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.