RzF - 124 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 06.10.2004 - 13 AS 04.1993

Aktenzeichen 13 AS 04.1993 Entscheidung Beschluss Datum 06.10.2004
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Aus der rechtsstaatlichen Pflicht der Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts folgt, dass die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen darlegen muss, die im konkreten Fall zur Annahme eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO geführt haben.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 44 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG.