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von Anonymer Benutzer

RzF - 117 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.12.1989 - 13 A 87.02202

Aktenzeichen 13 A 87.02202 Entscheidung Urteil Datum 14.12.1989
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine zur Niederschrift (§ 129 ff. FlurbG) der Flurbereinigungsbehörde erklärte Klagerücknahme wird mit Vorlage dieser Niederschrift bei Gericht wirksam.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 6 - zu § 129 FlurbG.