Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.04.1975 - 3 C 52/74 = AgrarR 1975 S. 364
Aktenzeichen | 3 C 52/74 | Entscheidung | Urteil | Datum | 29.04.1975 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | = AgrarR 1975 S. 364 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Aufsicht des Kulturamtsvorstehers über den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nach § 17 FlurbG umfaßt auch die Befugnis, den Kassenverwalter zur Auszahlung bestimmter Geldbeträge anzuhalten. Kommt dieser einer solchen Aufforderung nicht nach, so ist eine Ersatzvornahme durch den Kulturamtsvorsteher gemäß § 137 Abs. 2 FlurbG in Verbindung mit § 10 VwVG möglich. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 17 Abs. 1 FlurbG.