Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 02.03.2000 - 9 K 27/98
Aktenzeichen | 9 K 27/98 | Entscheidung | Urteil | Datum | 02.03.2000 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Die Flurbereinigungsbehörde kann das (Gebäudesonder-)Eigentum für das Verfahren als nachgewiesen ansehen, wenn derjenige, der sich auf ein solches Recht beruft, eine Bescheinigung der Gemeinde vorlegt, dass er das Grundstück wie ein Eigentümer besitzt oder das Recht ausübt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 29 - zu § 64 LwAnpG.