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von Anonymer Benutzer

RzF - 15 - zu § 110 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 31.01.1996 - 7 S 1450/95 = RdL 1996 S. 320

Aktenzeichen 7 S 1450/95 Entscheidung Urteil Datum 31.01.1996
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen RdL 1996 S. 320  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Jeder Teilnehmer kann sich nur auf Veröffentlichungsmängel in der Flurbereinigungsgemeinde berufen, in der er wohnt, nicht auf solche in anderen Flurbereinigungsgemeinden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 48 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.