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von Redaktion

RzF - 14 - zu § 110 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.11.1993 - 15 M 4469/93

Aktenzeichen 15 M 4469/93 Entscheidung Beschluss Datum 12.11.1993
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Unterbleibt die Auslegung der Überleitungsbestimmungen bei einzelnen Flurbereinigungsgemeinden, so führt das nicht zur Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung gegenüber dem rechtsmittelführenden Teilnehmer, wenn die Flurbereinigungsbehörde ihm die Überleitungsbestimmungen unmittelbar bekanntgegeben oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft hat.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 Abs. 3 FlurbG.