Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.11.1993 - 15 M 4469/93
Aktenzeichen | 15 M 4469/93 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 12.11.1993 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Unterbleibt die Auslegung der Überleitungsbestimmungen bei einzelnen Flurbereinigungsgemeinden, so führt das nicht zur Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung gegenüber dem rechtsmittelführenden Teilnehmer, wenn die Flurbereinigungsbehörde ihm die Überleitungsbestimmungen unmittelbar bekanntgegeben oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft hat. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 Abs. 3 FlurbG.