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von Anonymer Benutzer

RzF - 1 - zu § 103a FlurbG

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12.01.1984 - 15 OVG A 34/83

Aktenzeichen 15 OVG A 34/83 Entscheidung Urteil Datum 12.01.1984
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine Unternehmensflurbereinigung läßt sich nicht durch einen freiwilligen Landtausch ersetzen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 33 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.