Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 08.06.2017 - 8 K 5/15 = juris (zur Veröffentlichung vorgesehen) (Lieferung 2018)
Aktenzeichen | 8 K 5/15 | Entscheidung | Urteil | Datum | 08.06.2017 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | = juris (zur Veröffentlichung vorgesehen) | Lieferung | 2018 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Ladung zum Anhörungstermin kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Im Falle der Ladung durch öffentliche Bekanntmachung ist eine zusätzliche förmliche Zustellung der Ladung zum Anhörungstermin an die Beteiligten nicht erforderlich. |
2. | Ohne Belang für den Eintritt der Ausschlusswirkung des § 59 Abs. 2 FlurbG ist, ob den Beteiligten gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 FlurbG ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugestellt wurde. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 59 Abs. 1 FlurbG.