RzF - 3 - zu § 126 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Münster, Beschluss vom 28.05.2019 - 9a B 595/19.G (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 9a B 595/19.G Entscheidung Beschluss Datum 28.05.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Widerruf einer Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers wirkt nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalles zurück (vgl. § 172 BGB). (Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 161 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG.