Flurbereinigungsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.05.2012 - 7 S 1750/10 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 7 S 1750/10 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 10.05.2012 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Baden-Württemberg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze
1. | Auch für die Entscheidung über eine (lediglich vorläufige) Beitragsbefreiung ist das beklagte Land passiv legitimiert. Streitgegenstand ist nicht unmittelbar der von der Klägerin angefochtene Bescheid der Teilnehmergemeinschaft über den Kostenbeitrag (Vorschuss), sondern deren - von der Flurbereinigungsbehörde entsprechend ausgelegter - Antrag auf (vorläufige) Beitragsbefreiung. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 39 FlurbG.