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von Anonymer Benutzer

RzF - 22 - zu § 19 Abs. 3 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.05.2012 - 7 S 1750/10 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 7 S 1750/10 Entscheidung Beschluss Datum 10.05.2012
Gericht Flurbereinigungsgericht Baden-Württemberg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze

1. Auch für die Entscheidung über eine (lediglich vorläufige) Beitragsbefreiung ist das beklagte Land passiv legitimiert. Streitgegenstand ist nicht unmittelbar der von der Klägerin angefochtene Bescheid der Teilnehmergemeinschaft über den Kostenbeitrag (Vorschuss), sondern deren - von der Flurbereinigungsbehörde entsprechend ausgelegter - Antrag auf (vorläufige) Beitragsbefreiung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 39 FlurbG.