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von Anonymer Benutzer

RzF - 16 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG

Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 02.07.2010 - F 7 D 7/07 (Lieferung 2012)

Aktenzeichen F 7 D 7/07 Entscheidung Urteil Datum 02.07.2010
Gericht Flurbereinigungsgericht Bautzen Veröffentlichungen Lieferung 2012

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Im Bodenordnungsverfahren nach dem LwAnpG dürfen auch Grundstücke, die eine wegemäßige Erschließung sichern sollen, einbezogen werden, auf denen Grund- und Gebäudeeigentum nicht auseinander fallen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.