Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 11.02.2009 - 9 K 5/06 (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 9 K 5/06 | Entscheidung | Urteil | Datum | 11.02.2009 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | Aufgrund der Zusicherung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung, den Bodenordnungsplan so zu ändern, dass der Kläger ein nicht mit einer Grunddienstbarkeit belastet wertgleiches Abfindungsflurstück erhält, ist das Rechtsschutzbedürfnis insoweit erloschen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 59 LwAnpG.