Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 11.02.2009 - 9 K 5/06 (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 9 K 5/06 | Entscheidung | Urteil | Datum | 11.02.2009 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | Der Bodenordnungsplan kann den Kläger nicht wegen der Verlegung einer Telekommunikationsleitung in seinen Rechten verletzen, wenn er die Verlegung der Leitung nicht regelt, und zwar auch dann nicht, wenn die Leitung aus Anlass des Wegebaus verlegt wurde. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 59 LwAnpG.