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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 79 FlurbG

OLG München, Beschluss vom 19.11.2008 - 34 Wx 071/08 = FGPrax 2009, 61-62 (Leitsatz und Gründe) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 34 Wx 071/08 Entscheidung Beschluss Datum 19.11.2008
Gericht OLG München Veröffentlichungen = FGPrax 2009, 61-62 (Leitsatz und Gründe)  Lieferung 2010

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Rang eines Rechts gehört zum Inhalt des Rechts. Einem Berichtigungsersuchen der Flurbereinigungsbehörde kann das Grundbuchamt im Kollisionsfall nur nachkommen, wenn die Nachweise nach § 80 FlurbG auch Angaben zum Rang enthalten.

Anmerkung


Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 14 - zu § 49 Abs. 1 FlurbG.