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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 147 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.07.2004 - 9 C 11503/03.OVG = BVerwGE 55, 48= RdL 1961 S. 324= IK 1962 S. 18

Aktenzeichen 9 C 11503/03.OVG Entscheidung Urteil Datum 20.07.2004
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen BVerwGE 55, 48 = RdL 1961 S. 324 = IK 1962 S. 18  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Widerspruchsführer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens in vollem Umfang, wenn dem Widerspruch in Einzelpunkten abgeholfen wurde, die Gesamtabfindung jedoch unverändert im Streit geblieben ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 36 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG.