1. | Die obere Flurbereinigungsbehörde (Spruchstelle) trifft abhelfende planändernde Widerspruchsentscheidungen nicht durch einen Widerspruchsbescheid wie er sonst in Widerspruchsverfahren üblich ist, sondern in der Form eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 63 Abs. 2 Satz 2 FlurbG.