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von Anonymer Benutzer

RzF - 12 - zu § 110 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 18.02.1988 - 13 A 87.02065

Aktenzeichen 13 A 87.02065 Entscheidung Urteil Datum 18.02.1988
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ein Bekanntmachungsmangel der vorläufigen Besitzeinweisung führt nicht zur Nichtigkeit im Sinne des Art. 44 BayVwVfG. Der Bekanntmachungsmangel hat nur zur Folge, daß der Verwaltungsakt im Gebiet der fehlerhaften Bekanntmachung gegenüber den Betroffenen nicht wirksam wird.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 32 - zu § 65 FlurbG.