1. | Weder aus den § 37 und § 40 FlurbG noch aus den §§ 7 und 144 c BBauG ist im Regelflurbereinigungsverfahren ein Anspruch der Gemeinden auf Zuteilung von Grundstücksflächen herzuleiten, die nach Darstellung im Flächennutzungsplan Gemeinschaftsbedarfszwecken dienen sollen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.