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Vorlage:RzF

1. Weder aus den § 37 und § 40 FlurbG noch aus den §§ 7 und 144 c BBauG ist im Regelflurbereinigungsverfahren ein Anspruch der Gemeinden auf Zuteilung von Grundstücksflächen herzuleiten, die nach Darstellung im Flächennutzungsplan Gemeinschaftsbedarfszwecken dienen sollen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.

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