Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.1982 - 5 C 46.81 = RdL 1983 S. 69
Aktenzeichen | 5 C 46.81 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.10.1982 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | = RdL 1983 S. 69 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Textteils des Anordnungsbeschlusses in einer Flurbereinigungsgemeinde mit dem Hinweis auf die Auslegung der Gebietskarte in einer benachbarten, zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Gemeinde, so liegt hinsichtlich der in der erstgenannten Gemeinde wohnenden Beteiligten keine ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung vor. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 6 Abs. 2 FlurbG.