1. | Zum Antrag, der Flurbereinigungsbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verbieten, bisher nicht verwendetes Masseland einem Meistbietenden gegen Entgelt zuzuteilen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 14 - zu § 54 Abs. 2 FlurbG.