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von Anonymer Benutzer

RzF - 15 - zu § 144 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.10.1976 - V C 10.76

Aktenzeichen V C 10.76 Entscheidung Urteil Datum 14.10.1976
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Nichterörterung möglicher Planänderungen im gerichtlichen Verfahren führt zur Verletzung des rechtlichen Gehörs (Bestätigung von BVerwGE 47, 87 = RzF - 61 - zu § 44 Abs. 1).

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 65 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG.