1. | Das Setzen von Grenzsteinen als Vorbereitung zum Erlaß einer vorläufigen Besitzeinweisung gehört zu den der Durchführung der Flurbereinigung dienenden Arbeiten. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 35 FlurbG.
1. | Das Setzen von Grenzsteinen als Vorbereitung zum Erlaß einer vorläufigen Besitzeinweisung gehört zu den der Durchführung der Flurbereinigung dienenden Arbeiten. |
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 35 FlurbG.