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von Anonymer Benutzer

RzF - 4 - zu § 88 Nr. 4 FlurbG


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 15.05.1974 - 8 XIII 73

Aktenzeichen 8 XIII 73 Entscheidung Urteil Datum 15.05.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. In Verfahren, die nach § 1 und nach § 87 FlurbG angeordnet sind, bleibt § 44 FlurbG die maßgebliche Anspruchsnorm.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 57 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.