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von Anonymer Benutzer

RzF - 10 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.11.1973 - 3 C 6/73 = AgrarR 1975 S. 16 -= RdL 1974 S. 128

Aktenzeichen 3 C 6/73 Entscheidung Urteil Datum 08.11.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen AgrarR 1975 S. 16 - = RdL 1974 S. 128  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ist mit dem Eingriff in eine bereits anerkannte Abfindung das Rechtsmittelverfahren neu eröffnet, dann steht die gesamte Zuteilung erneut zur Disposition.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 48 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.