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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 59 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.09.1973 - 3 C 97/72

Aktenzeichen 3 C 97/72 Entscheidung Urteil Datum 19.09.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Jeder Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens ist verpflichtet, im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes anhand der ihm zur Verfügung gestellten Abfindungsunterlagen und in Wahrnehmung des Auskunftstermins zu prüfen, ob die Regelungen des Planes für seinen Besitzstand vollständig sind und seinen Erwartungen entsprechen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.