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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 129 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 18.02.1971 - 44 VII 68

Aktenzeichen 44 VII 68 Entscheidung Urteil Datum 18.02.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ein Vorstandsbeschluß muß wegen der sich aus ihm ergebenden Rechtsfolgen schriftlich festgehalten werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.