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Vorlage:RzF

1. Die Vorschriften in § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG haben nicht den Sinn, in dem durch sie geregelten Zulassungsverfahren die sachlichen Einwendungen auf das genaueste zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 12 FlurbG.


Anmerkung:
s. a. BVerwG, Beschluß vom 9.6.1978 - V CB 22.75

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