RzF - 3 - zu § 141 Abs. 2 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 18.11.1969 - IV B 225.68 = RdL 1970 S. 305

Aktenzeichen IV B 225.68 Entscheidung Beschluß Datum 18.11.1969
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1970 S. 305  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein durch Beschwerdebescheid der Spruchstelle veranlaßter und von der Flurbereinigungsbehörde aufzustellender Nachtrag zum Flurbereinigungsplan hat nicht konstitutive, sondern nur deklaratorische Wirkung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 15 FlurbG.