Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.07.1968 - 3 C 17/68
Aktenzeichen | 3 C 17/68 | Entscheidung | Urteil | Datum | 03.07.1968 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Es ist nicht Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde, den Altbesitz eines Teilnehmers in der Ortslage durch Neuaufmessung der alten Grenzen in der Örtlichkeit festzustellen, wenn der Wert des Ortslagenaltbesitzes unter Anhaltung der Katasterangaben im Abfindungsanspruch berücksichtigt worden ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 30 FlurbG.