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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 39 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 04.02.1962 - F III 22 u. 23/60 = RdL 1962 S. 189

Aktenzeichen F III 22 u. 23/60 Entscheidung Urteil Datum 04.02.1962
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1962 S. 189  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. In der Flurbereinigung können öffentliche Wege neu geschaffen oder verändert werden; die Zuweisung einer bisher von zwei Höfen benutzten Einfahrt als öffentliche Wegfläche an die Gemeinde ist jedoch nur dann zulässig, wenn dies einem unabweisbaren öffentlichen Verkehrsbedürfnis dient.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 12 FlurbG.